Mauerscheiben - BERDING BETON

???? 23 TECHNISCHE PRODUKTHINWEISE Mauerscheiben werden, je nach stati- scher Erfordernis, aus hochwertigem und dauerhaftem Stahlbeton gefertigt. Betonfestigkeitsklasse C30/37 (LP), Expositionsklasse erdseitig (Rückseite der Standardmauerscheibe) XC4, Expositionsklasse luftseitig (Vorderseite der Standardmauerscheibe) XC4, XF2, XD1, Sichtseite als geschalter Sichtbeton (Klasse SB2 für normnale gestalterische Anforderungen gem. DBV-Merkblatt). Die Kanten der Vorderseite sind gefast. Standardmauerscheiben (Lastfall A - E, Wanddicke 12 cm) verfügen in Baulänge 99 cm über eine mittige Scheinfuge. Rückseite im Kopfbereich auf ca. 10 cm kellengeglättet, übrige Flächen beton- rauh, Kanten der Rückseite sind unge- fast. Maßtoleranzen nach DIN 18203-1, Tab. 1-3, Zeile 2. Fertigungsbedingt weisen einige Typen unserer Mauerschei- ben eine geringe Konizität der Seitenflan- ken auf. Stahlbeton ist ein „gerissener“ Baustoff. Haarrisse und Risse mit einer Rissbreite < w k nach DIN EN 1992-1-1 beeinträchtigen die Mauerscheiben nicht und sind zulässig. Oberflächliche Schwindrisse an der Rückseite der Mauerscheibe können auftreten. Beton ist ein natürlicher Baustoff, der in seiner Farbe und Struktur Schwankungen unterliegt. Geringe Abweichungen sind daher technisch nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Bei gestalte- risch anspruchsvollen Gewerken sind Mauerscheiben einer Charge zu verwen- den. Vor dem Einbau sind die Mauer- scheiben auf ihre vereinbarte Beschaf- fenheit zu prüfen! Mangelhafte Mauerscheiben dürfen nicht eingebaut werden. Drucktechnisch bedingt können die von uns gelieferten Materialien hinsichtlich Farbgebung und optischer Wirkung von Abbildungen und Mustern abweichen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen vorbehalten. Die Inhalte dieses Dokuments sind urheber- TECHNISCHE PRODUKTHINWEISE rechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, oder eine anderweitige Verwendung der Inhalte nur mit Geneh- migung der BERDING BETON GmbH, 49439 Steinfeld. Genehmigungsrechtliche Hinweise: Gem. den Landesbauordnungen sind Mauerscheiben ab einer Höhe von ca. 1,50 m über Geländeoberfläche (Bei- spielsweise §69 NbauO) ein bauord- nungsrechtlich genehmigungspflichtiges Bauwerk. Für Mauerscheiben gelten die gleichen Abstandsflächen wie für Gebäude; es sei denn, sie werden wie Einfriedungen behandelt (Regelung meist im B - Plan oder in Beschlüssen der Städte und Gemeinden). Untergeordnete Bauteile aus Mauerscheiben sind genehmigungsfreie Baumaßnahmen, benötigen aber trotzdem einen Standsi- cherheitsnachweis. Stand: Januar 2016

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